Das JagdkatasterDie Novellierung des Landesjagdgesetz vom
01.06.1996 legt in § 6 Abs.2 fest, dass bis zum 31.03.2002 die
Aufstellung einer Satzung, die der Genehmigung der Unteren Jagdbehörde
bedarf. Diese geforderte Satzung muss unter anderem eine Auflistung aller
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) mit Angabe der
Grundflächenanteile am jeweiligen gemeinschaftlichen Jagdbezirk enthalten
(Jagdkataster). Weiter Vorteile des Jagdkatasters |
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Das Jagdgebiet kann parzellenscharf in Jagdkataster zusammengestellt. |
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Das Jagdkataster dient als Grundlage für die Ermittlung der Jagdpacht, der Aufstellung von Abschussplänen und der Überprüfung von Ersatzansprüchen bei Wildschäden. |
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Der Flächenanteil der Gemeinde am Gesamtjagdbezirk kann exakt ermittelt werden. |
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